Verwaltungsrecht

Vertretung der Klienten bei Verhandlungen mit den Organen der Staatsverwaltung und der Selbstverwaltungseinheiten.

Vertretung der Klienten in Verwaltungsverfahren und in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.

Ersatz von Schäden, die durch gesetzwidrige Entscheidungen der Verwaltungsorgane oder durch ein falsches behördliches Vorgehen bewirkt wurden, einschließlich der Geltendmachung eines solches Anspruchs auf gerichtlichem Wege und der Vertretung in einem solchen Verfahren.

Vertretung in Bußgeldverfahren.

Ausländerrecht, Aufenthaltsgenehmigung, Erwerb der Staatsbürgerschaft.

Verfassungsrecht, Erstellung von Verfassungsbeschwerden an das Verfassungsgericht.